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Organisation

  • Rezeptbestellung
    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Dauermedikamente über unseren hierfür eigens eingerichteten Anrufbeantworter oder über unser Rezepformular (siehe Startseite) mindestens 24 Stunden vor Abholung zu bestellen. Wenn Sie diese Möglichkeiten konsequent nutzen, tragen Sie zur Optimierung der Praxisabläufe bei und erreichen dadurch neue zeitliche Freiräume, die Ihnen zu Gute kommen werden. Das Rezeptformular dient ausschließlich der Rezeptbestellung und nicht der Kommunikation. Wenn Sie weitere Mitteilungen oder Anfragen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Bitte beachten Sie aber, dass wir bei Ihrer Bestellung nur DAUER-Medikamente berücksichtigen können, die auf dem Ihnen möglichst immer aktuell vorliegenden Ausdruck unseres einheitlichen bundesweiten Medikamentenplanes vermerkt sein sollten. Am Besten Sie notieren bei der Rezeptbestellung über das Rezeptformular auch die Dosierung, damit wir diese bei der Rezeptverarbeitung abgleichen können. Nur damit ist die Verordnungssicherheit gewährleistet, da wir eine aktuelle Information Ihrer tatsächlich eingenommenen Medikamente haben. Sie sollten selber mit darauf achten, dass Sie immer von uns einen aktuellen Ausdruck bei Änderung Ihrer Dauermedikamente erhalten. Insbesondere sollten Sie uns auch informieren, wenn andere Ärzte (z.B. Fachärzte) Änderungen an Ihrer Medikation vornehmen. Wir als Ihre Hausärzte können dann die Übersicht behalten und Sie vor wesentlichen Wechsel- und Nebenwirkungen Ihrer Medikamente bewahren.
  • Termin-Organisation
    Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel nur Termine für die Sprechzeiten vergeben. So sollten Sie zur Optimierung der Praxisabläufe möglichst auch Akuttermine (s.u.) im Vorfeld telefonisch vereinbaren. Dadurch können Ihnen unnötige Wartezeiten erspart bleiben, da wir die Termine für so viele Menschen, die unsere Praxis aufsuchen wollen oder müssen, besser koordinieren können. Auch wirkt sich im Urlaubsfall eines Arztes Ihre telefonische Terminvereinbarung positiv auf Ihre Wartezeiten aus. Eine Terminvereinbarung via Internet bzw. E-Mail können wir Ihnen aus sicherheitstechnischen und organisatorischen Gründen nicht anbieten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Rezeptbestellformular bzw. die dazugehörige E-mail-Adresse nicht dafür oder für eine anderweitige Anfrage genutzt werden kann. Enstprechende E-mails werden von uns nicht bearbeitet! Natürlich werden akute Notfälle wie immer vorgezogen. Bitte signalisieren Sie einen Notfall direkt bei unseren Mitarbeitern. Ein solcher kann beispielsweise bei akuten Brustschmerzen, die einen Herzinfarkt anzeigen können, oder bei akuten Bauch- oder Kopfschmerzen vorliegen. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht über die Systematik unserer Terminvergabe: Wunsch-Termine (Hauptbehandler) Planbare Besprechungstermine mit dem "Wunschbehandler" müssen vorab telefonisch vereinbart werden (Hauptbehandlerkonzept) Sie gewährleisten so, den Arzt sprechen zu können, zu dem Sie gerne möchten (Hauptbehandler) Sagen Sie uns, wer Ihr Hauptbehandler sein soll (wir machen einen entsprechenden Vermerk in unserer elektronischen Patientenakte) Auf diesem Weg möchten wir eine Optimierung Ihrer Versorgung unter Vermeidung unnötiger Wartezeiten und Informationsverluste erreichen Akut-Termine Auch bei akuten Anliegen bitten wir Sie einen Termin telefonisch vorher abzustimmen Bei kurzfristigen Terminanfragen (bis ca. 1 Woche) können wir die Behandlung durch Ihren Wunscharzt i.d.R. nicht zusichern Bei freien Kapazitäten bemühen wir uns jedoch, Ihnen einenTermin bei Ihrem Hauptbehandler oder Vorbehandler zu geben Bei fehlender telefonischer Anmeldung oder sehr kurzfristigen Terminanfragen können wir i.d.R. keine Arztwahl gewährleisten; Sie werden dann i.d.R. den Patienten, die sich telefonisch zurvor einen Wunsch- oder auch regulären Akut-Termin erfragt haben, nachgestellt (es sei denn, Sie kommen mit einer Notfallsymtomatik in unsere Praxis s.u.). Notfälle Notfälle müssen vorgezogen werden und können dadurch bei nachfolgenden Terminen Wartezeiten verursachen. Bitte signalisieren Sie unseren Mitarbeitern einen solchen Notfall deutlich, als z.B.: Plötzlichen starken Brustschmerz Akute starke Luftnot Starke Bauchschmerzen Starke unbekannte Kopfschmerzen Regelung für die Schulferien Die Ärzte in unserer Praxis sind mit ihren Urlauben alle an die Schulferien gebunden, so dass in dieser Zeit nur eine reduzierte Sprechstunde in kleinem Praxisteam gewährleistet werden kann. Bitte berücksichtigen Sie dies grundsätzlich bei planbaren Anliegen und haben Sie Verständnis, dass wir unsererseits planbare Angelegenheiten außerhalb dieses Zeitraumes legen müssen.
  • Verordnungen/ Verschreibungen
    Als Kassenärzte unterliegen wir bei unseren Verordnungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was bedeutet, dass wir bei einer zu unkritischen und großzügigen Verordnungsweise einen Regress befürchten müssen (s.u.). Diese Tatsache kann zur Folge haben, dass wir Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente nicht so großzügig verordnen können, wie Sie es sich vielleicht wünschen. Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung vom 12.11.2014: Anfrage: Wie werden Praxisbesonderheiten bei der Quartalsbilanz der Ärzte berechnet? : Antwort: Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Alle Verordnungen gehen erst einmal in vollem Umfang ins Arznei- bzw. Heilmittelbudget. Bei einer Überschreitung von über 15 % wird eine Prüfung von Seiten des Prüfungsausschusses durchgeführt. Über diese Prüfung erhält der Arzt zunächst keine Kenntnis. Dann werden die Praxisbesonderheiten aus dem Budget herausgerechnet. Sollte die Überschreitung der Verordnungsmenge immer noch über 15% liegen, wird der Arzt über eine anstehende Prüfung informiert (=Regress!!).
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